Schweiz: Fotoanforderungen für Führerausweis

Führerausweis (Schweiz): Foto 3,5 × 4,5 cm, Kopfhöhe 29–34 mm vom Kinn bis zum Scheitel.

Für den Schweizer Führerausweis reichen Sie das Passfoto beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons ein. Grundlage ist die Fotomustertafel des Fedpol, wie die Strassenverkehrsämter sie für den Führerausweis zusammengefasst haben:

  • Bildgrösse 35 × 45 mm, ohne Rand
  • Gesichtshöhe 29 bis 34 mm vom Kinn bis zur Schädeldecke
  • Nur Farbfotos, auf Fotopapier
  • Nicht älter als 1 Jahr

Führerausweis: gedruckt oder digital einreichen

  • Quelle: Strassenverkehrsamt Graubünden
  • Erstmaliger Antrag: gedruckt: „Handelt es sich um einen erstmaligen Antrag eines schweizerischen Lern- oder Führerausweises, kann das Foto nicht digital eingereicht werden“ — zuerst muss die Identität geprüft werden. Das gedruckte Passfoto gehört also zum Antrag.
  • Später auch digital: In den übrigen Fällen nehmen die Kantone das Foto über ihr Online-Portal an. Die Anforderungen an das Bild sind dieselben, gedruckt wie digital.
  • Zuständig ist Ihr Kanton: Führerausweise laufen über das Strassenverkehrsamt des Wohnkantons. Prüfen Sie dort, ob ein Online-Portal bereitsteht — der Weg unterscheidet sich von Kanton zu Kanton.
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Anforderungen an das Foto für den Führerausweis

Musterfoto für den Schweizer Führerausweis
45 mm
35 mm
  • Quelle: asa — Vereinigung der Strassenverkehrsämter
  • Format: Bildgrösse 35 × 45 mm, ohne Rand. Die Verkehrszulassungsverordnung verlangt zum Gesuch „zwei aktuelle farbige Passfotos im Format 35×45 mm“.
  • Gesichtshöhe: Die Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke beträgt mindestens 29 mm und höchstens 34 mm. Das ist ein deutlich kleinerer Kopf als in Deutschland oder Österreich — ein Passbild von dort passt ohne neuen Zuschnitt nicht.
  • Hintergrund: Der Hintergrund muss einfarbig, einheitlich und neutral sein, ohne Schatten. Zwischen Hintergrund und Kopf muss eine klare Trennung ersichtlich sein.
  • Körperhaltung und Kopfposition: Die Person muss gerade vor der Kamera sitzen und direkt in die Kamera blicken; die Kopfhaltung muss ebenfalls gerade sein. Es darf weder eine andere Person noch ein Gegenstand oder eine Hand auf dem Foto ersichtlich sein.
  • Augen und Gesichtsausdruck: Beide Augen müssen offen, auf gleicher Höhe und deutlich sichtbar sein — auch bei Brillenträgern. Der Gesichtsausdruck sollte freundlich bis neutral sein, der Mund bleibt geschlossen.
  • Kopfbedeckung: Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt; auch kein Stirn- oder augenfälliges Haarband und keine auf den Kopf geschobene Brille. Ausnahmen gibt es nur aus nachgewiesenen medizinischen oder religiösen Gründen — dann muss das Gesicht mindestens von der unteren Kinnkante bis zum Haaransatz erkennbar sein.
  • Ausleuchtung, Schärfe und Kontrast: Das Foto muss scharf und kontrastreich sein, die Ausleuchtung gleichmässig und ohne Schatten im Gesicht. Der Hautton soll natürlich wirken; Spiegelungen auf der Haut und rote Augen sind zu vermeiden.
  • Fotopapier: Das Fotopapier — hochglanz oder halbmatt — muss eine glatte, nicht strukturierte Oberfläche haben, und es darf nur speziell für Fotoabbildungen vorgesehenes Papier verwendet werden. Knicke, abgerundete Ecken, Unebenheiten und Verunreinigungen machen das Foto unbrauchbar.
  • Farbe und Aktualität: Zugelassen sind nur Farbfotos; im Führerausweis selbst erscheint das Bild dann schwarzweiss. Das Foto darf nicht älter als 1 Jahr sein.
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