Belgien: Fotoanforderungen für Reisepass und Personalausweis

Reisepass (Belgien): Foto 3,5 × 4,5 cm, Kopfhöhe 31,5–36 mm vom Kinn bis zum Scheitel.

Belgien: Fotoanforderungen nach Dokument
DokumentFotogrößeKopf, Kinn bis ScheitelQuelle
Reisepass3,5 × 4,5 cm31,5–36 mmdiplomatie.belgium.be
Personalausweis3,5 × 4,5 cm31,5–36 mmibz.rrn.fgov.be
Aufenthaltstitel3,5 × 4,5 cm31,5–36 mmibz.rrn.fgov.be

In Belgien gelten für alle Dokumente dieselben Fotoregeln — die Fotomatrix des FÖD Inneres und des FÖD Auswärtige Angelegenheiten nach ICAO-Normen:

  • Elektronischer Personalausweis (eID) und Kids-ID
  • Reisepass
  • Aufenthaltsdokumente für Ausländer

Foto für Dokumente in Belgien

Beispielfoto für belgische Dokumente
45 mm
35 mm
  • Quelle: Fotomatrix des FÖD Inneres und des FÖD Auswärtige Angelegenheiten
  • Wer das Foto macht: Sie bringen bei der Antragstellung ein gedrucktes Foto zur Gemeinde mit. Nur Gemeinden mit „Live Enrollment“ nehmen das Foto selbst am Schalter auf. Die Gemeinde prüft das Foto anhand der Matrix und muss ein nicht konformes Foto ablehnen.
  • Maße: Das Foto muss 35 mm breit und 45 mm hoch sein, rechteckig, ohne weißen Rand.
  • Bildqualität: Das Foto darf höchstens 6 Monate alt sein und muss Ihnen ähnlich sehen. Für den Reisepass ist ein Farbfoto Pflicht, für die übrigen Dokumente wird Schwarz-Weiß akzeptiert. Es muss scharf sein, ausreichend Kontrast und eine natürliche Wiedergabe haben, darf nicht retuschiert und keine Kopie sein und muss auf glattem, hochwertigem Fotopapier mit mindestens 400 dpi gedruckt sein.
  • Kopfgröße und Ausrichtung: Vom Kinn bis zum Scheitel muss das Gesicht 31 bis 36 mm messen — 70 bis 80 % der Bildhöhe. Der ganze Kopf muss auf dem Foto und mittig sein.
  • Anforderungen: Gesicht und Schultern frontal zur Kamera, Augen auf einer waagerechten Linie, Kopf gerade, keine sichtbare Stütze. Blicken Sie direkt in die Kamera, mit neutralem Ausdruck und geschlossenem Mund — kein Lächeln, keine Zähne. Die Beleuchtung muss gleichmäßig sein: keine Schatten auf Gesicht oder Hintergrund, keine Reflexe, keine roten Augen.
  • Kopfbedeckung: Der Kopf muss unbedeckt sein. Stehen dem religiöse Gründe entgegen, gelten alle übrigen Kriterien weiter. Bei objektiven körperlichen oder medizinischen Gründen kann die Gemeinde eine ärztliche Bescheinigung verlangen.
  • Brille: Brillen sind erlaubt, wenn die Augen vollständig sichtbar, die Gläser völlig klar und keine störenden Reflexe oder Schatten zu sehen sind. Lassen sich Reflexe nicht vermeiden, nehmen Sie die Brille ab.
  • Hintergrund: Der Hintergrund muss hell, gleichmäßig und einfarbig sein, ohne Farbverlauf und mit ausreichendem Kontrast zum Kopf.
  • Kinder unter 6 Jahren: Für Babys und Kinder unter 6 Jahren gelten Erleichterungen: Augen auf einer Linie, gerade Kopf- und Schulterhaltung, neutraler Ausdruck, Blick in die Kamera und geschlossener Mund sind nicht erforderlich. Alle übrigen Kriterien gelten.
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