Deutschland: Fotoanforderungen für Visum und Führerschein

Führerschein (Deutschland): Foto 3,5 × 4,5 cm, Kopfhöhe 31,5–36 mm vom Kinn bis zum Scheitel.

Deutschland: Fotoanforderungen nach Dokument
DokumentFotogrößeKopf, Kinn bis ScheitelQuelle
Führerschein3,5 × 4,5 cm31,5–36 mmberlin.de
Visum3,5 × 4,5 cm31,5–36 mmbmi.bund.de
Visum für Kinder ab 5 Jahren3,5 × 4,5 cm31,5–36 mmbmi.bund.de

Seit dem 1. Mai 2025 bringen Sie das Lichtbild nicht mehr zu jedem deutschen Dokument selbst mit. Welches Dokument welcher Regel folgt:

  • Personalausweis: kein mitgebrachtes Foto — die Behörde nimmt es auf oder ein Fotograf übermittelt es über die zertifizierte Cloud
  • Reisepass: kein mitgebrachtes Foto — es gilt derselbe Weg
  • Elektronischer Aufenthaltstitel: kein mitgebrachtes Foto — es gilt derselbe Weg
  • Führerschein: gedrucktes Foto mitbringen — biometrisches Passbild 35 × 45 mm
  • Visum: gedrucktes Foto mitbringen — biometrisches Passbild 35 × 45 mm für die Auslandsvertretung

Wie das Lichtbild zur Behörde kommt (seit 1. Mai 2025)

  • Quelle: Bundesministerium des Innern
  • Keine Papier-Passbilder mehr: Im Inland sind papierbasierte Passbilder seit dem 1. Mai 2025 für Reisepass, Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel und Reiseausweise des Ausländerrechts nicht mehr zugelassen. Das Lichtbild muss die Behörde in elektronischer Form erreichen.
  • In der Behörde: Die Behörde kann das Lichtbild vor Ort aufnehmen und medienbruchfrei in den Antrag übernehmen. Mit dem PointID®-System der Bundesdruckerei kostet das bundeseinheitlich 6,00 € pro Lichtbild; bei einem System eines anderen Anbieters können andere Kosten anfallen. Fragen Sie vorab, ob Ihr Bürgeramt bereits über Aufnahmetechnik verfügt — solange nicht, können Sie das Lichtbild wie gewohnt beim Fotografen anfertigen lassen.
  • Beim Fotodienstleister: Ein registrierter Fotodienstleister — Fotostudio oder Drogeriemarkt — lädt das neu aufgenommene Lichtbild in eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte und verschlüsselte Cloud. Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich einem QR-Code), den die Behörde einscannt, um das Lichtbild abzurufen. Ohne diesen Ausdruck kann das Behördenpersonal Ihr Lichtbild nicht finden.
  • Selbst angefertigte Fotos: Ein selbst aufgenommenes oder bearbeitetes Lichtbild darf für diese Dokumente nicht mehr verwendet werden. Grund ist das Morphing, bei dem mehrere Gesichter zu einem Bild verschmolzen werden. Für viele sonstige Ausweisdokumente sind selbst angefertigte Lichtbilder weiterhin zulässig.
  • Beantragung im Ausland: Die Auslandsvertretungen dürfen weiterhin herkömmliche Papierlichtbilder in der Größe 45 × 35 mm im Hochformat und ohne Rand annehmen, bis sie über eigene Geräte zur Lichtbildaufnahme verfügen. Die Foto-Cloud der Fotografen funktioniert ausschließlich im Inland.
  • Visum: Für Visumanträge gilt die Umstellung nicht: Die Auslandsvertretung erwartet weiterhin ein gedrucktes biometrisches Lichtbild in der Größe 35 × 45 mm, das nicht älter als 6 Monate ist.

Führerschein: Papierfoto weiterhin erforderlich

  • Quelle: Landkreis Tübingen, Fahrerlaubnisbehörde
  • Ausnahme von der digitalen Pflicht: Der Führerschein ist von der Umstellung ausgenommen, weil der Gesetzgeber für ihn kein digitales Lichtbild vorgesehen hat. Sie brauchen deshalb weiterhin ein normales, gedrucktes biometrisches Passbild und bringen es selbst zur Fahrerlaubnisbehörde mit.
  • Data-Matrix-Code nicht verwendbar: Ein Lichtbild, das ein Fotograf in die Foto-Cloud geladen hat und das Sie als Ausdruck mit Data-Matrix-Code erhalten haben, kann die Fahrerlaubnisbehörde nicht verwenden. Lassen Sie sich das Bild in diesem Fall zusätzlich als gedrucktes Passbild geben.
  • Anforderungen an das Bild: Für das Lichtbild selbst gelten dieselben Anforderungen wie für Ausweisdokumente: Größe, Gesichtshöhe, Hintergrund, Ausleuchtung und Bildqualität stehen im nächsten Abschnitt.
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Führerschein-Umtausch: Fristen und was Sie mitbringen

  • Quelle: Die Bundesregierung
  • Jeder Führerschein vor 2013: Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine werden gegen den EU-Kartenführerschein getauscht. Die Fristen sind gestaffelt: beim Kartenführerschein nach dem Ausstellungsjahr, beim alten Papierführerschein nach dem Geburtsjahr.
  • Fristen nach Ausstellungsjahr: Maßgeblich ist das Jahr, in dem Ihr Kartenführerschein ausgestellt wurde. Die Frist für die Jahrgänge 1999 bis 2001 ist am 19. Januar 2026 abgelaufen — wer sie versäumt hat, sollte den Umtausch jetzt nachholen.
    • 2002 bis 2004 — bis 19. Januar 2027
    • 2005 bis 2007 — bis 19. Januar 2028
    • 2008 — bis 19. Januar 2029
    • 2009 — bis 19. Januar 2030
    • 2010 — bis 19. Januar 2031
    • 2011 — bis 19. Januar 2032
    • 2012 bis 18. Januar 2013 — bis 19. Januar 2033
  • Papierführerscheine: Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, richten sich nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Für alle vor 1953 Geborenen läuft die Frist am 19. Januar 2033 ab.
  • Was Sie mitbringen: Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, den bisherigen Führerschein und rund 25 Euro Gebühr. Das Passfoto geben Sie gedruckt ab — wie im Abschnitt zuvor beschrieben, gilt die digitale Pflicht für den Führerschein nicht.
  • Wenn die Frist verstreicht: Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.
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Foto für Dokumente in Deutschland

Deutsche Dokumente Musterfoto
  • Quelle: Bundesministerium des Innern
  • Maße: Ein im Inland für ein Ausweisdokument aufgenommenes Lichtbild ist digital und liegt in Farbe vor, ein Papierformat gibt es dafür nicht. Die Druckgröße 45 × 35 mm im Hochformat und ohne Rand gilt für den Führerschein, bei der Beantragung in einer Auslandsvertretung und für Visumanträge.
  • Anforderungen: Das Foto zeigt das Gesicht von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende, beide Gesichtshälften sind deutlich erkennbar. Der Kopf ist mittig im Foto positioniert und gerade. Der Gesichtsausdruck ist neutral, der Blick geht geradeaus in die Kamera und der Mund ist geschlossen. Auf dem Bild darf ausschließlich die zu fotografierende Person zu sehen sein.
  • Kopfgröße: Das Gesicht nimmt 70 bis 80 % der Höhe des Fotos ein. Bei Kindern sind es 50 bis 80 %: bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind kleinere Abweichungen zulässig, bis zum vollendeten 6. Lebensjahr außerdem Ausnahmen in der Kopfposition, im Gesichtsausdruck und bei der Sichtbarkeit der Augen.
  • Ausleuchtung: Das Gesicht ist an allen Stellen gleichmäßig ausgeleuchtet und reflektiert nicht. Schlagschatten, ein zu dunkles Gesicht und rote Augen machen das Foto unbrauchbar.
  • Bildqualität: Das Gesicht ist in allen Bereichen scharf und kontrastreich abgebildet. Die Farben und insbesondere der Hautton werden realitätsgetreu wiedergegeben. Retuschen, Filter, Weichzeichnen und eine zu geringe Auflösung sind nicht zulässig.
  • Hintergrund: Der Hintergrund ist einfarbig, schattenfrei und bildet zum Gesicht sowie zu den Haaren einen deutlichen Kontrast. Ein Hintergrund mit Muster oder ohne Kontrast wird nicht akzeptiert.
  • Brille: Die Augen sind klar und deutlich erkennbar und nicht verdeckt. Der Brillenrahmen darf die Augen nicht verdecken, Haare dürfen nicht in die Augen fallen, und die Brillengläser dürfen nicht zu dunkel sein oder spiegeln.
  • Kopfbedeckung: Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen zulässig. Das Gesicht ist dann von der unteren Kinnkante bis zur Stirn sichtbar, Schatten auf dem Gesicht sind nicht erkennbar.
  • Ausnahmen: Weitere Ausnahmen sind nur aus medizinischen Gründen zulässig, die längerfristig bzw. dauerhaft bestehen — zum Beispiel Lähmung von Gesichtspartien, Asymmetrie oder wenn die Ruhestellung des geschlossenen Mundes nicht möglich ist.
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