Österreich: Fotoanforderungen für Führerschein

Führerschein (Österreich): Foto 3,5 × 4,5 cm, Kopfhöhe 30–36 mm vom Kinn bis zum Scheitel.

Für den österreichischen Führerschein bringen Sie das Lichtbild selbst mit. Maßgeblich ist die Foto-Mustertafel, die das Innenministerium gemeinsam mit dem für den Führerschein zuständigen Klimaschutzministerium herausgibt:

  • Hochformat 35 × 45 mm
  • Kopf ca. 2/3 des Bildes, höchstens 36 mm
  • Augenabstand mindestens 8 mm, optimal 10 mm
  • Nicht älter als 6 Monate

Führerschein: wann das Foto verlangt wird

  • Quelle: oesterreich.gv.at — amtliches Portal der Republik Österreich
  • Spätestens bei der Theorieprüfung: Zu den Unterlagen gehört „ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Besitzerin/den Besitzer einwandfrei erkennen lässt“. Sie bringen es selbst mit — es wird nicht in der Behörde aufgenommen.
  • Nach den Passbildkriterien: Das Portal verlangt das Foto „wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien“. Diese Kriterien stehen in der Foto-Mustertafel und sind im nächsten Abschnitt zusammengefasst — wer sie einhält, riskiert keine Ablehnung.
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Foto-Mustertafel: Anforderungen an das Lichtbild

Musterfoto für den österreichischen Führerschein
45 mm
35 mm
  • Quelle: Bundesministerium für Inneres und Bundesministerium für Klimaschutz
  • Maße: Das Foto muss 35 mm breit und 45 mm hoch sein. Der Kopf soll zentriert auf dem Foto platziert sein. Das Foto darf den Kopf nicht verzerrt oder anders verändert darstellen — keine spiegelverkehrten Aufnahmen und keine geänderten Proportionen.
  • Kopfgröße: Der Kopf von der Kinnspitze bis zum Scheitel soll ca. 2/3 des Bildes einnehmen, darf aber nicht höher als 36 mm sein. Hohe Frisuren dürfen aus dem Bild ragen. Der Augenabstand von der Mitte des linken zur Mitte des rechten Auges beträgt mindestens 8 mm, optimal sind 10 mm.
  • Kopfposition und Gesichtsausdruck: Das Lichtbild muss die Person mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund in einer Frontalaufnahme zeigen. Die klassische Portraitpose — Halbprofil oder zur Kamera verdrehte Schultern — ist nicht erlaubt.
  • Augen und Blickrichtung: Die Person muss direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein. Augen, Nase und Mund dürfen nicht durch Haare verdeckt werden.
  • Brille: Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein. Reflexionen auf den Brillengläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen sind nicht zulässig. Der Rand der Gläser oder das Gestell dürfen nicht die Augen verdecken.
  • Kopfbedeckung: Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt; Ausnahmen sind aber aus religiösen Gründen zulässig. In diesem Fall gilt: Das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein, und es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.
  • Ausleuchtung: Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet werden, sodass alle Details gut erkennbar sind. Reflexionen oder Schatten im Gesicht sind zu vermeiden, ebenso ein zu helles oder zu dunkles Bild.
  • Hintergrund: Der Hintergrund muss einfärbig hell sein — idealerweise grau — und ausreichend Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen. Bei hellen Haaren eignet sich ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen ein hellgrauer. Der Hintergrund darf kein Muster aufweisen.
  • Schärfe und Bildqualität: Das Gesicht muss in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein. Das Foto sollte auf hochwertigem, glänzendem und glattem Papier ohne Oberflächenstruktur mit hoher Druckauflösung vorliegen und darf keine Kratzer, Flecken, Stempelabdrücke oder Knickspuren aufweisen. Die Farben sollen natürlich sein, ohne rote Augen.
  • Kinder: Kinder müssen alleine auf dem Foto abgebildet sein. Das Gesicht muss vollständig sichtbar und die Augen geöffnet sein.
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